Jiu-Jitsu oder Ju-Jutsu beinhaltet drei Elemente:

  • Kampfkunst (sieht schön aus)
  • Wettkampfsport (nach Regeln)
  • Selbstverteidigung (funktioniert)

Wir beim SVO bewegen uns vor allem auf den Gebieten von Kampfkunst und Selbstverteidigung. Diese beiden Bereiche werden uns klar unterschieden. Es gibt Techniken, die "für die Straße" gedacht sind, und andere, die nur auf die weiche Matte gehören. Dies wird auch klar formuliert.

Unklar? Einfach vorbeikommen; wir trainieren im Rieselfeld Freiburg;-)

Selbstverteidigungs-Techniken

  • extrem kurz und auf den Punkt gebracht
  • 1-2 Techniken maximal
  • Ziel: überleben

Kampfkunst-Techniken

  • lange Technikfolge
  • 5-10 Techniken in Folge
  • Ziel: kognitive und koordinative Förderung
Selbstverteidigung

Als Selbstverteidigung wird die Vermeidung und die Abwehr von Angriffen auf die seelische oder körperliche Unversehrtheit eines Menschen bezeichnet. Die Spannweite solcher Angriffe beginnt bei Nichtbeachtung, unbedachten Äußerungen, Einnehmen von Gemeinschaftsraum, setzt sich fort über Beleidigungen, Mobbing und Körperverletzung und reicht bis zu schwersten Gewaltverbrechen. Dabei ist jedoch immer die Ausübung von Macht das Ziel des Täters. Die weit überwiegende Anzahl solcher Angriffe wird nicht von Fremden, sondern von Bekannten (Mitschüler, Verwandte, Ehepartner) verübt. Bei der Verteidigung gegen nicht-körperliche Angriffe spricht man heute auch von Selbstbehauptung (als Substantiv zu sich behaupten).

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Selbstverteidigung

Notwehr

§ 32. Notwehr. (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Quelle: https://dejure.org/gesetze/StGB/32.html